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ATLAS-WKS

Das Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) ist die ATLAS-Fachanwendung für die Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA) und Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben aus dem Zollkodex der Union (UZK).

Die Inbetriebnahme von WKS im Echtbetrieb ist zur Laufzeit des ATLAS Releases 10.1 am 24. Februar 2024 geplant. Mit der Zertifizierung von Teilnehmersoftware kann voraussichtlich im 2. Quartal 2024 begonnen werden.

Der Anhang B UZK-IA/DA sieht grundlegende Änderungen an der Struktur und dem Inhalt der ASumA vor. Zusätzlich ist laut Vorgabe des UZK zukünftig auch die WAM in elektronischer Form abzugeben.

Bislang wird sowohl die summarische Eingangsanmeldung (ESumA) als auch die ASumA in der Anwendung ATLAS-EAS abgewickelt. Mit Umsetzung der UZK-Vorgaben werden diese Anmeldungsarten aufgrund fehlender fachlicher Abhängigkeiten technisch voneinander getrennt. Zum ATLAS Release 10.1 wird daher zur Abwicklung der ASumA und WAM die Fachanwendung WKS implementiert. Die Abwicklung der ESumA erfolgt über das Import Control System 2 (ICS2) und die nationale Anwendung EKS (Eingangskontrollsystem).

Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung und Ankunftsmeldung

Für die Abwicklung der ASumA werden EAS und WKS in einem gewissen Zeitraum parallel betrieben. WKS wird für den Teilnehmer verpflichtend zu nutzen sein, sodass die ASumA in EAS vollständig abgelöst wird.

Die Kommunikation mit den Teilnehmern national im Verfahrensteil WKS erfolgt nicht nach dem Protokoll X.400 bzw. FTAM sondern über Webservices.

Ausführliche Informationen zur technischen Umsetzung mittels Webservices und dem geplanten Informationsaustausch zwischen Teilnehmern und der Zollverwaltung im Fachverfahren ATLAS-WKS werden zu gegebener Zeit im Merkblatt für Teilnehmer für das ATLAS Release 10.1 veröffentlicht.

Die vorgesehenen Nachrichten im Fachverfahren ATLAS-WKS können der aktuellen Version des EDI-IHB für das ATLAS Release 10.1 entnommen werden.

EDI-IHB und andere Handbücher

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